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   OVG Saarland, 25.08.2011 - 2 A 266/11   

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https://dejure.org/2011,12601
OVG Saarland, 25.08.2011 - 2 A 266/11 (https://dejure.org/2011,12601)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25.08.2011 - 2 A 266/11 (https://dejure.org/2011,12601)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25. August 2011 - 2 A 266/11 (https://dejure.org/2011,12601)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 31 Abs 2 AufenthG 2004, § 7 Abs 2 S 2 AufenthG 2004, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 4 VwGO
    Divergenz- und Grundsatzrüge; eigenständiges Aufenthaltsrecht nach Trennung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassungsvoraussetzungen der im Revisionsverfahren als Unterfall der Grundsatzrüge zu begreifenden Divergenz; Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft bei Beendigung der Gemeinschaft auf Initiative des Ehepartners eines Ausländers und späterer Einreichung der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassungsvoraussetzungen der im Revisionsverfahren als Unterfall der Grundsatzrüge zu begreifenden Divergenz; Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft bei Beendigung der Gemeinschaft auf Initiative des Ehepartners eines Ausländers und späterer Einreichung der ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Saarland, 24.02.2011 - 2 B 17/11

    Nacheheliches Aufenthaltsrecht

    Auszug aus OVG Saarland, 25.08.2011 - 2 A 266/11
    Das gilt zunächst für die geltend gemachte, für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ursächliche Abweichung des angegriffenen Urteils von dem Beschluss des Senats vom 24.2.2011 - 2 B 17/11 - hinsichtlich der Anwendung des § 31 Abs. 2 AufenthG.

    Im Rahmen der dann unter dem Aspekt vorgenommenen Betrachtung, die sich im Übrigen ebenfalls als Alternativbetrachtung in der einen ganz ähnlich gelagerten Sachverhalt betreffenden Senatsentscheidung vom 24.2.2011 - 2 B 17/11 - findet, wurde allerdings bezogen auf die Gegebenheiten im konkreten Fall der Klägerin eine solche Unzumutbarkeit mit ausführlicher Begründung verneint.

  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

    Auszug aus OVG Saarland, 25.08.2011 - 2 A 266/11
    Da sich dieses Vorbringen der Klägerin nicht mit der vom Verwaltungsgericht vor dem Hintergrund der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung(vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 9.6.2009 - 1 C 11.08 -, NVwZ 2009, 1432) unabhängig von den Anspruchsvoraussetzungen nach § 31 Abs. 2 AufenthG zu beurteilenden Anforderungen an eine nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer der im Dezember 2008 erteilten Aufenthaltserlaubnis aus Anlass der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG) auseinandersetzt, muss darauf nicht eingegangen werden.
  • BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 23.01

    Erschließungsbeitragspflicht; Merkmale der endgültigen Herstellung einer

    Auszug aus OVG Saarland, 25.08.2011 - 2 A 266/11
    Die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den entsprechenden Zulassungstatbeständen im Revisionsverfahren (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 VwGO) als Unterfall der Grundsatzrüge zu begreifende Divergenz nach dem § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt vor, wenn sich das Verwaltungsgericht bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der Rechtsprechung des Divergenzgerichts, in diesem Fall des ihm im Instanzenzug übergeordneten Oberverwaltungsgerichts, aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat.(vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 18.7.2001 - 9 B 23.01 -, DÖV 2002, 33, Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 5. Auflage 2011, § 124 Rn 50) Das ist hier - offensichtlich - nicht geschehen.
  • OVG Saarland, 07.04.2017 - 2 A 126/16

    Abfallgebührenerhebung; Anfall von Restmüll; Gebührenmaßstab; Sachaufklärung im

    Die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den entsprechenden Zulassungstatbeständen im Revisionsverfahren (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO) als Unterfall der Grundsatzrüge zu begreifende Divergenz nach dem § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO ist gegeben, wenn sich das Verwaltungsgericht bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der Rechtsprechung des Divergenzgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.8.2011 - 2 A 266/11 - und vom 18.10.2011 - 2 A 352/11 -, beide bei juris) Dies ist hier nicht der Fall.
  • OVG Saarland, 25.10.2012 - 2 A 45/12

    Zur Divergenz nach § 124 Abs 2 Nr 4 VwGO - Aufenthaltsbeendigung eines Ausländers

    Die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den entsprechenden Zulassungstatbeständen im Revisionsverfahren (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO) als Unterfall der Grundsatzrüge zu begreifende Divergenz nach dem § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO ist gegeben, wenn sich das Verwaltungsgericht bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der Rechtsprechung des Divergenzgerichts, in diesem Fall des Bundesverfassungsgerichts, aufgestellten Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.8.2011 - 2 A 266/11 - und vom 18.10.2011 - 2 A 352/11 -, beide bei juris) Das ist hier nicht der Fall.
  • OVG Saarland, 12.12.2012 - 2 A 187/12

    Überlassung gemeindlicher Einrichtungen - Fortsetzungsfeststellungsklage

    Die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den entsprechenden Zulassungstatbeständen im Revisionsverfahren (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO) als Unterfall der Grundsatzrüge zu begreifende Divergenz nach dem § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO ist gegeben, wenn sich das Verwaltungsgericht bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der Rechtsprechung des Divergenzgerichts aufgestellten Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.8.2011 - 2 A 266/11 - und vom 18.10.2011 - 2 A 352/11 -, beide bei juris) Das ist hier entgegen der Ansicht des Klägers nicht der Fall.
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